Reglement

 

Dieses Reglement ist gültig für die WM in Österreich,

für Deutschland gibt es geringe Abweichungen

 

Das Reglement für 2010

Sämtliche Änderungen und Abweichungen gegenüber 2009 werden in fetter Schrift dargestellt.

 

Der Traktor Oldtimer Club Reingers (TOC) schreibt die

„Internationale Oldtimer Traktor Langstrecken Weltmeisterschaft 2010“ zu folgenden Bedingungen aus:

Z U G E L A S S E N E    F A H R Z E U G E

TRAKTOREN bis Baujahr 1975

Allradantrieb und mehrmotoriger Antrieb ist generell verboten.

Der Antrieb des Fahrzeuges darf ausschließlich nur über die Hinterachse erfolgen.

K l a s s e n e i n t e i l u n g

Klasse A

Klasse B

Gruppe 1

(0-15 PS) max. 30 km/h

 

 

Gruppe 2

(15,1-20 PS) max. 30 km/h

Gruppe 2

(0-20 PS) max. 50/70 km/h

Gruppe 3

(20,1-30 PS) max. 40 km/h

Gruppe 3

(20,1-30 PS) max. 50/70 km/h

Gruppe 4

(30.1-45 PS) max. 40 km/h

Gruppe 4

(30,1-45 PS ) max. 50/70 km/h

Gruppe 5

(über 45 PS) max. 40 km/h

Gruppe 5

(über 45 PS ) max. 50/70 km/h

Seriennahe Fahrzeuge:
entsprechen der Klasse „A“, wobei die jeweils angeführte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
Typenschein oder Zulassungsschein ist unbedingt erforderlich!

Freie Klasse:
entsprechen der Klasse „B“. Typenschein oder Zulassungsschein ist unbedingt erforderlich!
Die maximale Geschwindigkeit in der B-Klasse beträgt für Traktoren mit
2-Radbremse 50 km/h und für Fahrzeuge mit 4-Radbremse 70 km/h.

Die Klassen- und Gruppeneinteilung erfolgt nach der angegebenen Leistung laut Typenschein oder Zulassungsschein und obliegt der Rennleitung bzw. den zuständigen Kommissären.

TECHNISCHE BESTIMMUNGEN


 

 

ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DEN FAHRER

Jeder Fahrer ist von der Inbetriebnahme bis zum Abstellen des Fahrzeuges obligatorisch verpflichtet:

  1. Für jeden Fahrer gilt Helmpflicht mit einem Vollvisierhelm. Helme ohne Hartschale beim Kinn vorne, sind nicht mehr zugelassen, nur ausschließlich Vollvisierhelme!!! Der Schutz der Augen kann auch mit einer Skibrille erfolgen, wenn kein Visier verwendet wird. Feuerwehr-, Militär- und sonstige im Motorsport nicht üblichen Helme sind ausnahmslos nicht zugelassen.
  2. Das Visier geschlossen bzw. eine Motocrossbrille zu tragen.
  3. Jeder Fahrer hat an der Fahrerbesprechung teilzunehmen und die Anwesenheit mit Unterschrift zu bestätigen. Der Teamchef ist für alle Angaben und Einhaltung sämtlicher Anweisungen verantwortlich und hat dies ebenfalls mit Unterschrift zu bestätigen.
  4. Jeder Fahrer muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung sein (mind. Mopedausweis). Diese muss bei der Anmeldung für jeden Fahrer vorgewiesen werden.
  5. Der Sicherheitsgurt ist anzulegen.
  6. Das Alkoholverbot im Training und im Rennen ist bis zum Ende des Rennens einzuhalten.
  7. Es dürfen ausschließlich gemeldete Fahrer (min. 2 Fahrer, max. 4 Fahrer) am Rennen teilnehmen.
  8. Jedes Team hat einen Feuerlöscher in der Box bereitzuhalten.
  9. Den Weisungen der Ordner und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.
  10. Die Geschwindigkeit wird auf der gesamten Strecke überwacht und Übertretungen ausnahmslos geahndet.
  11. Beim Fahrerwechsel darf niemand behindert werden.

NENNPFLICHT UND NENNGELD

Mit der Unterzeichnung des Nennformulars unterwirft sich der Fahrer und alle Teammitglieder den Vorschriften der Veranstalter und eventueller Bescheide / Durchführungsbestimmungen.

Das Nenngeld für alle Kategorien in der Höhe von € 180,- muß spätestens am 30.06.2010 auf unser Konto gutgeschrieben sein (letzter Einzahlungstermin: 25.06.2010 lt BWG) ansonsten erhöht sich das Nenngeld in allen Kategorien auf € 250.- (ausländische Teams, € 130,- bzw. € 250,- nach dem 29.06.2010).

JEDES TEAM HAT BIS SPÄTESTENS 13. August 2010 EIN LICHTBILD (BRUSTBILD) VON JEDEM FAHRER IN DIGITALER FORM AN DEN VERANSTALTER PER EMAIL ZU SENDEN. Dabei können auch zusätzlich Bilder von zwei Ersatzfahrern mitgeschickt werden. Bei der Anmeldung erhält jeder Fahrer eine Fahrerkarte mit Lichtbild. Diese Fahrerkarte hat jeder Fahrer während des gesamten Rennens am Körper zu tragen.

SOLLTE JEMAND MIT EINER ANDEREN FAHRERKARTE BZW. OHNE FAHRERKARTE ANGETROFFEN WERDEN, SO WIRD DER BETREFFENDE FAHRER VOM RENNEN AUSGESCHLOSSEN UND DAS TEAM MIT EINER 30 MINUTEN ZEITSTRAFE BELEGT.

Boxenplätze (Maß pro Box 7m x 7m) im Fahrerlager werden ausschließlich nur für rennfertig vor dem Rennen erschienene Traktoren vergeben. D.h. bei Ausfall oder Nichterscheinen vor dem Rennen wird auch der dafür vorgesehene Boxenplatz im Fahrerlager nicht vergeben.

Für die genannten 4 Fahrer und zusätzlichen 4 Mechaniker ist der Eintritt zu der gesamten Veranstaltung frei.

DURCHFÜHRUNG DES RENNENS

  1. ANMELDUNG
    Jedes Team hat sich am Freitag bis spätestens 14.00 Uhr beim Veranstalter anzumelden und erhält nach Vorlage der Einzahlungsbestätigung, des Führerscheins jeden Fahrers und des Typen/Zulassungsscheins und Unterschreibens der Nennung die Startnummern, den Transponder, die Fahrerkarten und die Eintrittskarten für das Team.
    Weiters ist eine Kaution von € 200,- zu hinterlegen, von der bei der Abmeldung der Diesel abgezogen wird.
  2. FAHRZEUGABNAHME
    Außer der Bremsprüfung erfolgt die Fahrzeugabnahme in einem geschlossenen Raum. Dabei sind max. zwei Teammitglieder und die Mitglieder der technischen Kommission bzw. der Rennleitung zugelassen. Der Typen/Zulassungsschein und die Anmeldung sind vorzulegen. Bei der technischen Abnahme muss die technische Funktion von Fahrwerk,Rahmen,Lenkung,Bremse und Beleuchtung (excl. Blinker) der § 57 a KFG Überprüfung (österr. Pickerlüberprüfung) nach Bewertungsvorgabe des Mängelkataloges 2010 entsprechen. Dieser Mängelkatalog liegt verpflichtend bei allen österreichischen § 57a Begutachtungsstellen auf und kann dort eingesehen werden. Für Teilnehmer aus anderen Ländern kann das mit einer jeweiligen wiederkehrenden technischen Überprüfung von Kraftfahrzeugen nach jeweiligen Richtlinien verglichen werden (DEKRA, TÜV, usw.).
    Ohne Abnahme darf kein Fahrzeug auf die Rennstrecke!!! Eine technische Abnahme am Freitag nach 14.00 Uhr wird nicht mehr zugelassen (Ausnahme Nachüberprüfung nach vorhergegangener Abnahme). Nach der technischen Abnahme darf kein Traktor (außer zu den Trainings- und Qualifyingzeiten) den Boxenbereich mehr verlassen.
  3. TRAINING
    Die Trainingszeit wird mittels Zeitnehmung elektronisch genommen. Das Zeittraining wird klassenweise gefahren. Erreicht ein Team keine Zeit (Ausfall in der ersten Runde oder nicht am Start) so wird er ohne Trainingszeit hinten angereiht.
  4. FAHRERBESPRECHUNG
    Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht. Nichtanwesende und nichtentschuldigte Fahrer können ausgeschlossen werden. Bei der Fahrerbesprechung werden nur die Fahrer zugelassen, nicht deren Angehörige. Der Einlass zur Fahrerbesprechung ist nur vor der angekündigten Zeit möglich. Zu spät gekommene Fahrer werden nicht mehr eingelassen. Keine Starterlaubnis ohne Teilnahme.
  5. VORSTART
    Ist ein Fahrzeug nicht rechtzeitig beim Vorstart, so wird bei der Startaufstellung der Startplatz frei gehalten. Ein Nachrücken anderer Fahrzeuge erfolgt nicht.
  6. STARTAUFSTELLUNG
    Startaufstellung erfolgt aufgrund der Trainingszeit

Startaufstellung

1. Reihe 2 Fahrzeuge

 

X

 

X

 

 

2. Reihe 3 Fahrzeuge

X

 

X

 

X

 

3. Reihe 2 Fahrzeuge

 

X

 

X

 

 

4. Reihe 3 Fahrzeuge

X

 

X

 

X

 

 

u.s.w.

  1. RENNSTRECKE
    Sie ist innerhalb der genehmigten Zeiten der Erlässe oder Bescheide der einzelnen Veranstaltungen SPERRZONE! Ein Befahren, Betreten oder andere Tätigkeiten durch dritte Personen sind nicht gestattet. Zu den behördlich genehmigten Zeiten dürfen nur Fahrzeuge, die technisch abgenommen wurden und unter Einhaltung des Reglements 2010 die Rennstrecke in Anspruch nehmen. Rettungs- oder Instandsetzungsfahrzeuge dürfen nur auf Anweisung der Rennleitung in die Rennstrecke einfahren.
    5 Minuten vor dem Start darf sich im Startraum kein Mechaniker oder Helfer mehr aufhalten. Im Startraum dürfen keinerlei Reparaturen oder andere Tätigkeiten durchgeführt werden. Fahrzeuge mit schweren Karosserieschäden sind nicht startberechtigt.
  2. UNFÄLLE: Jedes Fahrzeug ,welches einen Überschlag hatte oder sich irgendetwas an der Bremseinrichtung beschädigte (Achsbrüche,usw...) muss von der Rennleitung noch einmal abgenommen werden. Art des Schadens wird vom Fahrer des Abschlepptraktors bzw. vom Fahrer des Safetycars der Rennleitung bekannt gegeben. Die Teams sollten sich eine 1/4 Stunde bevor die Reparatur fertig ist bei der Rennleitung melden, damit das Fahrzeug von der Rennleitung wieder freigegebenwerden kann.
  3. RENNDAUER
    Das Rennen startet um 14.00 Uhr und dauert 24 Stunden.
  4. ABMELDEN BEI FAHRZEUGDEFEKT
    Jedes Team das vorzeitig ausscheidet muss sich bei der Rennleitung abmelden.
  5. ABSCHLEPPEN
    Beim Abschleppen darf nur ein Fahrer oder Mechaniker auf dem Fahrzeug sein.
  6. VERLASSEN DER RENNSTRECKE
    Verlässt ein Fahrzeug die Rennstrecke, darf es diese nur an jener Stelle wieder einfahren, an welcher er diese verlassen hat. Andere Fahrzeuge dürfen dabei nicht behindert werden. (d.h. wenn z.B. ein Fahrzeug nach Start und Ziel in die Box des Fahrerlagers fährt, oder hineingeschleppt wird, muss es an der selben Stelle wieder zur Strecke zurückkehren, da sonst bei Start u. Ziel eine Runde zuviel gezählt wird.)
  7. ENDE DES RENNENS
    Das Rennen endet mit der schwarz-weiß-karierten Zielflagge. Die Einspruchsfrist endet 15 Minuten nach dem Aushang der Endergebnisse.

WERTUNG

Gewertet werden nur die Teams, die nach 24 Stunden die Ziellinie aus eigener Motorkraft überqueren.

UMWELTSCHUTZ

Tanken und Ölwechseln in der Box ist verboten.

Die Treibstoffversorgung wird vom Veranstalter beigestellt. Das Auftanken der Traktoren ist ausnahmslos nur bei dem dafür vorgesehenen Tankplatz erlaubt.
Dort ist auch mit selbst mitgebrachtem Treibstoff zu tanken.

Weitere Regelungen laut Genehmigungsbescheiden der Veranstalter!

PROTESTE

Die Protestgebühr beträgt € 300,-. Bei berechtigtem Protest wird die Protestgebühr rückerstattet, andernfalls behält der Organisator die Protestgebühr.

FLAGGENZEICHEN

Während des Trainings und des Rennens können dem Fahrer folgende Flaggensignale gezeigt werden, die unbedingt befolgt werden müssen:

Rot-weiß-rote Flagge:

rot-weis-rote Flagge

Start (entfällt bei Ampelstart)

Rote Flagge:

rote Flagge

Abbruch - Wird vom Rennleiter hinausgegeben. Alle Streckenposten, die das Hinausgeben der roten Flagge sehen können, schwenken sofort die gelbe Flagge.

Schwarze Flagge:

schwarze 
Flagge

Ausschluss - wird mit Startnummer angezeigt.
Wird der Fahrer wegen eines technischen Gebrechens ausgeschlossen, so darf er nach Reparatur wieder das Rennen aufnehmen.
Im Falle eines regelwidrigen Verhaltenes entscheidet die Kommission.

 

 

 

Blaue Flagge:

blaue 
Flagge

Überrunden lassen! Nachfolgende Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden.


Schwarz-weiß-karierte Flagge:

weiss- 
schwarz karrierte Flagge

Ende des Rennens.

Gelbe Flagge:

gelbe 
Flagge

a)

stillgehalten

Achtung Gefahr

ÜBERHOLVERBOT

 

b)

geschwenkt

Höchste Gefahr

ÜBERHOLVERBOT

Geschwindigkeit deutlich senken

Das Überholverbot gilt ab der gelben Fahne bis nach dem Hindernis. Nach dem Hindernis ist das Überholen wieder erlaubt. Die Fahne wird solange gezeigt bis das Hindernis beseitigt ist. bzw. zumindest der Fahrer ausgestiegen ist und sich vom Fahrzeug entfernt hat. Ist eine Vorbeifahrt an dem verunfalltem Fahrzeug an zwei Seiten möglich, so ist nach dem Hindernis die Reihung wie vor der gelben Fahne wieder herzustellen. Befindet sich ein Fahrzeug außerhalb der Bahn, wird keine Flagge gezeigt

 

Bei aufwändigen Abschlepparbeiten werden die Traktoren bei den jeweiligen Streckenposten wo sie sich gerade befinden angehalten, bis die Strecke wieder frei ist!

DISZIPLINARES

Geschwindigkeitsübertretung:

Geschwindigkeitsübertretungen werden ausnahmslos ohne Toleranz geahndet. BEREITS 1 km/h ÜBERSCHREITUNG WIRD AUF DER GESAMTEN STRECKE GEAHNDET.

JEDE Geschwindigkeitsübertretung wird mit einer Penaltystrafe von 10 Minuten geahndet.

Überschreitungen ab 5 km/h und mehr werden beim 1. Mal mit 30 Minuten Strafzeit und beim 2. Mal mit Disqualifikation geahndet.

Geschwindigkeitsübertretungen während des Qualifying haben zur Folge, dass die betreffenden Teams an die letzten Startplätze gereiht werden. 

Das Geschwindigkeitslimit im Fahrerlager beträgt 15 km/h. Zur Kontrolle stehen Anzeigegeräte für die Fahrer zur Verfügung. Bei Überschreitung wird eine Strafe von € 3,- pro km/h Übertretung eingehoben. Der Strafbetrag ist vom Team nach Bekanntgabe innerhalb einer Stunde einzubezahlen, ansonsten wird eine Strafzeit von 10 Minuten verhängt (Strafbeträge werden einer gemeinnützigen Organisation gespendet).

Gleiches gilt für gekennzeichnete Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Überholverbote

Missachtung der Überholverbote in den gekennzeichneten Streckenbereichen.

 Jede Übertretung wird mit einer 10-minütigen Zeitstrafe geahndet

AUSNAHME: Ein Fahrzeug bleibt im Verbotsbereich stehen bzw. fährt nur Schrittgeschwindigkeit u n d das nachfolgende Fahrzeug wird vorbei gewunken.

Rücksichtsloses Verhalten

In diesem Fall liegt die Entscheidung bei der Rennleitung. Je nach Schwere des Verstoßes beträgt der Strafrahmen von 5 bis 60 Minuten. Bei besonders gefährlichem Verhalten erfolgt die Disqualifikation.

Alkoholverbot

Für alle Fahrer gilt während der Fahrt 0,00 Promille. Ein Verstoß wird mit sofortiger Disqualifikation des betreffenden Fahrers, sowie mit einer Zeitstrafe von 30 Minuten für das betreffende Team geahndet.

Weiters

Fahren ohne angelegten Gurt oder ohne aufgesetzten Sturzhelm auf der Rennstrecke -> 5 min.
Tanken in der Box -> 5 min.
Beleidigendes Verhalten oder Bedrohungen gegenüber der Rennleitung oder anderen Funktionären -> 5 min.
Tätliche Angriffe gegenüber Funktionären oder anderen Personen von Fahrern oder Anhang - Disqualifikation.

Nichterscheinen bei der Siegerehrung -> Pokale entfallen!

Strafzeit:

Die Strafzeiten werden den Rundenzeiten nicht hinzugerechnet, Bei Verhängung einer Zeitstrafe hat das Team diese Zeit in einem gekennzeichneten Bereich (Penalty-Box) „abzusitzen“. In der Penalty-Box haben keine weiteren Personen Zutritt bzw. dürfen keine weiteren Teammitglieder außer dem Fahrer beim Fahrzeug verweilen. Zuwiderhandeln wird mit weiterer Zeitstrafe bestraft. Während der Strafzeit hat der Fahrer am Fahrzeug zu verweilen und es dürfen keine Reparaturen und Sonstiges am Fahrzeug durchgeführt werden. Strafzeiten, welche nicht mehr „abgesessen“ werden können (vor Rennende) werden dahingehend verhängt, dass je nach Schwere und Dauer Runden abgezogen werden. z.B. Durchschnittsrundenzeit beträgt 8 Minuten = 1 Runde bei 5 Minuten Strafzeit und 2 Runden bei 10 bzw. 15 Minuten Strafzeit.

Alle Strafen müssen innerhalb von 30 Minuten (ab Information durch die Rennleitung) angetreten werden (Ausnahme Panne udgl. – jedoch unverzügliche Information an die Rennleitung).
Wird diese Zeit nicht eingehalten, erfolgt eine weitere Zeitstrafe bzw. Disqualifikation.

HAFTUNG

Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung. Es können daher keine Forderungen und Klagen an diesen gestellt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, an den Teilnehmer Schadenersatzansprüche zu stellen.

Auf dem gesamten Gelände außerhalb der Rennstrecke, hierzu gehören Fahrerlager, Parkplätze, Zufahrtsstraßen und Verbindungswege zwischen Fahrerlager und Rennstrecke, darf nur im Schritttempo gefahren werden. Ebenso sind Test- und Probefahrten auf diesen Straßen und Wegen strengstens untersagt.
Für Privatfahrzeuge, Wohnwagen, Transporter, Montagewagen und dergleichen, welche in das Fahrerlager gebracht werden, haftet weder der Veranstalter noch der Schädiger für einen an diesen Fahrzeugen entstandenen Schaden.

SPORTKOMMISSÄR

Die Entscheidungen der Sportkommissare (eventuell unter Einbeziehung des Rennleiters bzw. der Streckenposten) sind unanfechtbar und können ausschließlich durch eingebrachten Protest berufen werden.

Die Sportkommissäre überwachen die Einhaltung der Bestimmungen des Reglements. Sie sind nicht nur aufgrund korrekt eingebrachter Proteste, sondern auch aufgrund von Hinweisen anderer Funktionäre befugt, einzuschreiten und Entscheidungen zu treffen.

Die Sportkommissare sind ermächtigt, in allen Fällen, die nicht im Reglement bzw. in der Ausschreibung vorgesehen sind, zu entscheiden.

TECHNISCHER KOMMISSÄR

Jedes Wettbewerbsfahrzeug wird von mindestens einem technischen Kommissär vor dem Training abgenommen.

Er überprüft weiters während des gesamten Rennverlaufes die Einhaltung der Punkte 1 bis 12 der Sicherheitsvorschriften für den Fahrer.

Es darf kein Fahrzeug ohne technische Abnahme zur Besichtigung oder zum freien Training fahren!

Interessensvertretung der Teams

Die Größe der Veranstaltung machte es notwendig eine Fahrervertretung zu schaffen! Die Fahrervertreter werden dann versuchen die Wünsche und Anliegen den Veranstalter zu unterbreiten.


Zu erreichen sind alle Fahrervertreter unter vertreter@traktorrennen.at oder für die zutreffende Klasse-

Klasse 1

Patrick Koppensteiner

klasse1.vertreter@traktorrennen.at

Klasse 2

Erwin Sprinzl

klasse2.vertreter@traktorrennen.at

Klasse 3

Herbert Scherzer

klasse3.vertreter@traktorrennen.at

Klasse 4

Erwin Schandl

klasse4.vertreter@traktorrennen.at

Klasse 5

Gerhard Schuster

klasse5.vertreter@traktorrennen.at

Nähere Informationen findet man auch auf der eigenen Seite der Teamgewerkschaft
Wir freuen uns bereits auf zahlreiche Anregungen!

Die Fahrergewerkschaft

ALLGEMEINES

Anmeldung

Maximale Teilnehmerzahl 95 Teams!

Die Anmeldegebühr bis zum 30.06.2010 beträgt € 180,- und für alle nicht ÖsterreicherInnen € 130,-. Bei allen späteren Anmeldungen beträgt die Gebühr € 250,-. In der Anmeldegebühr sind Eintrittsbänder für die Fahrer und max. 4 Stk. Eintrittsbänder für Mechaniker, sowie die Versicherung für Fahrer inkludiert.

Ab Bezahlung der Startgebühr wird das Team freigeschaltet und kann sich selbständig auf der Homepage am Boxenplan des Fahrerlagers einen Boxenplatz reservieren. Dazu ist die Registrierung der Teamadministration Bedingung (Benutzername und Kennwort). Bei evt. Änderungswünschen diesbezüglich ist mit den betroffenen Teams Kontakt aufzunehmen und obliegt nicht dem Veranstalter.

Bei der Anmeldung vor Ort sind zusätzlich von jedem Team € 200,- Kaution zu hinterlegen. Davon werden nach der Abmeldung die Dieselkosten abgezogen. Die Abmeldung hat am Sonntag bis 16.00 Uhr zu erfolgen, andernfalls behält der Veranstalter die Kaution für sich.

Jede Klasse/Gruppe erhält das Hanfblatt in Bronze, Silber und Gold

Die Rundstrecke ist ca. 5,450 km lang und ca. ¼ dieser Distanz ist Schotterstraße.
Werbung in der Box durch Teams ist nur am Traktor und am Servicebus erlaubt. Gerüstbauten und Ähnliches sind verboten.

Die Boxen im Fahrerlager sind bis spätestens Freitag 12.00 Uhr zu beziehen.

Die technische Abnahme wird am Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr durchgeführt.

Das fahren mit ATV (Quad, Pocket Bike, etc) und Motorräder ist im Fahrerlager verboten.

 

Änderungen vorbehalten!
Der Veranstalter
(Traktor-Oldtimer-Club Reingers)