Reglement
Dieses Reglement ist gültig für die WM in Österreich,
für Deutschland gibt es geringe Abweichungen
Das Reglement für 2010
Sämtliche Änderungen und Abweichungen gegenüber 2009 werden in fetter Schrift dargestellt.
Der Traktor Oldtimer Club Reingers (TOC) schreibt die
„Internationale Oldtimer Traktor Langstrecken Weltmeisterschaft 2010“ zu folgenden Bedingungen aus:
Z U G E L A S S E N E F A H R Z E U G E
TRAKTOREN bis Baujahr 1975
Allradantrieb und mehrmotoriger Antrieb ist generell verboten.
Der Antrieb des Fahrzeuges darf ausschließlich nur über die Hinterachse erfolgen.
K l a s s e n e i n t e i l u n g
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Klasse A |
Klasse B |
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Gruppe 1 |
(0-15 PS) max. 30 km/h |
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Gruppe 2 |
(15,1-20 PS) max. 30 km/h |
Gruppe 2 |
(0-20 PS) max. 50/70 km/h |
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Gruppe 3 |
(20,1-30 PS) max. 40 km/h |
Gruppe 3 |
(20,1-30 PS) max. 50/70 km/h |
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Gruppe 4 |
(30.1-45 PS) max. 40 km/h |
Gruppe 4 |
(30,1-45 PS ) max. 50/70 km/h |
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Gruppe 5 |
(über 45 PS) max. 40 km/h |
Gruppe 5 |
(über 45 PS ) max. 50/70 km/h |
Seriennahe
Fahrzeuge:
entsprechen der Klasse „A“, wobei die jeweils angeführte Geschwindigkeit nicht
überschritten werden darf.
Typenschein oder Zulassungsschein ist unbedingt erforderlich!
Freie Klasse:
entsprechen der Klasse „B“. Typenschein oder Zulassungsschein ist unbedingt
erforderlich!
Die maximale Geschwindigkeit in der B-Klasse beträgt für Traktoren mit
2-Radbremse 50 km/h und für Fahrzeuge mit 4-Radbremse 70 km/h.
Die Klassen- und Gruppeneinteilung erfolgt nach der angegebenen Leistung laut Typenschein oder Zulassungsschein und obliegt der Rennleitung bzw. den zuständigen Kommissären.
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DEN FAHRER
Jeder Fahrer ist von der Inbetriebnahme bis zum Abstellen des Fahrzeuges obligatorisch verpflichtet:
NENNPFLICHT UND NENNGELD
Mit der Unterzeichnung des Nennformulars unterwirft sich der Fahrer und alle Teammitglieder den Vorschriften der Veranstalter und eventueller Bescheide / Durchführungsbestimmungen.
Das Nenngeld für alle Kategorien in der Höhe von € 180,- muß spätestens am 30.06.2010 auf unser Konto gutgeschrieben sein (letzter Einzahlungstermin: 25.06.2010 lt BWG) ansonsten erhöht sich das Nenngeld in allen Kategorien auf € 250.- (ausländische Teams, € 130,- bzw. € 250,- nach dem 29.06.2010).
JEDES TEAM HAT BIS SPÄTESTENS 13. August 2010 EIN LICHTBILD (BRUSTBILD) VON JEDEM FAHRER IN DIGITALER FORM AN DEN VERANSTALTER PER EMAIL ZU SENDEN. Dabei können auch zusätzlich Bilder von zwei Ersatzfahrern mitgeschickt werden. Bei der Anmeldung erhält jeder Fahrer eine Fahrerkarte mit Lichtbild. Diese Fahrerkarte hat jeder Fahrer während des gesamten Rennens am Körper zu tragen.
SOLLTE JEMAND MIT EINER ANDEREN FAHRERKARTE BZW. OHNE FAHRERKARTE ANGETROFFEN WERDEN, SO WIRD DER BETREFFENDE FAHRER VOM RENNEN AUSGESCHLOSSEN UND DAS TEAM MIT EINER 30 MINUTEN ZEITSTRAFE BELEGT.
Boxenplätze (Maß pro Box 7m x 7m) im Fahrerlager werden ausschließlich nur für rennfertig vor dem Rennen erschienene Traktoren vergeben. D.h. bei Ausfall oder Nichterscheinen vor dem Rennen wird auch der dafür vorgesehene Boxenplatz im Fahrerlager nicht vergeben.
Für die genannten 4 Fahrer und zusätzlichen 4 Mechaniker ist der Eintritt zu der gesamten Veranstaltung frei.
DURCHFÜHRUNG DES RENNENS
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Startaufstellung |
1. Reihe 2 Fahrzeuge |
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X |
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X |
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2. Reihe 3 Fahrzeuge |
X |
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X |
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X |
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3. Reihe 2 Fahrzeuge |
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X |
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X |
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4. Reihe 3 Fahrzeuge |
X |
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X |
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X |
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u.s.w. |
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WERTUNG
Gewertet werden nur die Teams, die nach 24 Stunden die Ziellinie aus eigener Motorkraft überqueren.
UMWELTSCHUTZ
Tanken und Ölwechseln in der Box ist verboten.
Die Treibstoffversorgung
wird vom Veranstalter beigestellt. Das Auftanken der Traktoren ist ausnahmslos
nur bei dem dafür vorgesehenen Tankplatz erlaubt.
Dort ist auch mit selbst mitgebrachtem Treibstoff zu tanken.
Weitere Regelungen laut Genehmigungsbescheiden der Veranstalter!
PROTESTE
Die Protestgebühr beträgt € 300,-. Bei berechtigtem Protest wird die Protestgebühr rückerstattet, andernfalls behält der Organisator die Protestgebühr.
FLAGGENZEICHEN
Während des Trainings und des Rennens können dem Fahrer folgende Flaggensignale gezeigt werden, die unbedingt befolgt werden müssen:
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Rot-weiß-rote Flagge: |
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Start (entfällt bei Ampelstart) |
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Rote Flagge: |
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Abbruch - Wird vom Rennleiter hinausgegeben. Alle Streckenposten, die das Hinausgeben der roten Flagge sehen können, schwenken sofort die gelbe Flagge. |
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Schwarze Flagge: |
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Ausschluss - wird
mit Startnummer angezeigt. |
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Blaue Flagge: |
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Überrunden lassen! Nachfolgende Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden. |
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Ende des Rennens. |
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Gelbe Flagge: |
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Das Überholverbot gilt ab der gelben Fahne bis nach dem Hindernis. Nach dem Hindernis ist das Überholen wieder erlaubt. Die Fahne wird solange gezeigt bis das Hindernis beseitigt ist. bzw. zumindest der Fahrer ausgestiegen ist und sich vom Fahrzeug entfernt hat. Ist eine Vorbeifahrt an dem verunfalltem Fahrzeug an zwei Seiten möglich, so ist nach dem Hindernis die Reihung wie vor der gelben Fahne wieder herzustellen. Befindet sich ein Fahrzeug außerhalb der Bahn, wird keine Flagge gezeigt |
Bei aufwändigen Abschlepparbeiten werden die Traktoren bei den jeweiligen Streckenposten wo sie sich gerade befinden angehalten, bis die Strecke wieder frei ist!
DISZIPLINARES
Geschwindigkeitsübertretung:
Geschwindigkeitsübertretungen werden ausnahmslos ohne Toleranz geahndet. BEREITS 1 km/h ÜBERSCHREITUNG WIRD AUF DER GESAMTEN STRECKE GEAHNDET.
JEDE Geschwindigkeitsübertretung wird mit einer Penaltystrafe von 10 Minuten geahndet.
Überschreitungen ab 5 km/h und mehr werden beim 1. Mal mit 30 Minuten Strafzeit und beim 2. Mal mit Disqualifikation geahndet.
Geschwindigkeitsübertretungen während des Qualifying haben zur Folge, dass die betreffenden Teams an die letzten Startplätze gereiht werden.
Das Geschwindigkeitslimit im Fahrerlager beträgt 15 km/h. Zur Kontrolle stehen Anzeigegeräte für die Fahrer zur Verfügung. Bei Überschreitung wird eine Strafe von € 3,- pro km/h Übertretung eingehoben. Der Strafbetrag ist vom Team nach Bekanntgabe innerhalb einer Stunde einzubezahlen, ansonsten wird eine Strafzeit von 10 Minuten verhängt (Strafbeträge werden einer gemeinnützigen Organisation gespendet).
Gleiches gilt für gekennzeichnete Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Überholverbote
Missachtung der Überholverbote in den gekennzeichneten Streckenbereichen.
Jede Übertretung wird mit einer 10-minütigen Zeitstrafe geahndet
AUSNAHME: Ein Fahrzeug bleibt im Verbotsbereich stehen bzw. fährt nur Schrittgeschwindigkeit u n d das nachfolgende Fahrzeug wird vorbei gewunken.
Rücksichtsloses Verhalten
In diesem Fall liegt die Entscheidung bei der Rennleitung. Je nach Schwere des Verstoßes beträgt der Strafrahmen von 5 bis 60 Minuten. Bei besonders gefährlichem Verhalten erfolgt die Disqualifikation.
Alkoholverbot
Für alle Fahrer gilt während der Fahrt 0,00 Promille. Ein Verstoß wird mit sofortiger Disqualifikation des betreffenden Fahrers, sowie mit einer Zeitstrafe von 30 Minuten für das betreffende Team geahndet.
Weiters
Fahren ohne angelegten
Gurt oder ohne aufgesetzten Sturzhelm auf der Rennstrecke -> 5 min.
Tanken in der Box -> 5 min.
Beleidigendes Verhalten oder Bedrohungen gegenüber der Rennleitung oder anderen
Funktionären -> 5 min.
Tätliche Angriffe gegenüber Funktionären oder anderen Personen von Fahrern oder
Anhang - Disqualifikation.
Nichterscheinen bei der Siegerehrung -> Pokale entfallen!
Strafzeit:
Die Strafzeiten werden den Rundenzeiten nicht hinzugerechnet, Bei Verhängung einer Zeitstrafe hat das Team diese Zeit in einem gekennzeichneten Bereich (Penalty-Box) „abzusitzen“. In der Penalty-Box haben keine weiteren Personen Zutritt bzw. dürfen keine weiteren Teammitglieder außer dem Fahrer beim Fahrzeug verweilen. Zuwiderhandeln wird mit weiterer Zeitstrafe bestraft. Während der Strafzeit hat der Fahrer am Fahrzeug zu verweilen und es dürfen keine Reparaturen und Sonstiges am Fahrzeug durchgeführt werden. Strafzeiten, welche nicht mehr „abgesessen“ werden können (vor Rennende) werden dahingehend verhängt, dass je nach Schwere und Dauer Runden abgezogen werden. z.B. Durchschnittsrundenzeit beträgt 8 Minuten = 1 Runde bei 5 Minuten Strafzeit und 2 Runden bei 10 bzw. 15 Minuten Strafzeit.
Alle Strafen müssen
innerhalb von 30 Minuten (ab Information durch die Rennleitung) angetreten
werden (Ausnahme Panne udgl. – jedoch unverzügliche Information an die
Rennleitung).
Wird diese Zeit nicht eingehalten, erfolgt eine weitere Zeitstrafe bzw.
Disqualifikation.
HAFTUNG
Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung. Es können daher keine Forderungen und Klagen an diesen gestellt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, an den Teilnehmer Schadenersatzansprüche zu stellen.
Auf dem gesamten Gelände
außerhalb der Rennstrecke, hierzu gehören Fahrerlager, Parkplätze,
Zufahrtsstraßen und Verbindungswege zwischen Fahrerlager und Rennstrecke, darf
nur im Schritttempo gefahren werden. Ebenso sind Test- und Probefahrten auf
diesen Straßen und Wegen strengstens untersagt.
Für Privatfahrzeuge, Wohnwagen, Transporter, Montagewagen und dergleichen,
welche in das Fahrerlager gebracht werden, haftet weder der Veranstalter noch
der Schädiger für einen an diesen Fahrzeugen entstandenen Schaden.
SPORTKOMMISSÄR
Die Entscheidungen der Sportkommissare (eventuell unter Einbeziehung des Rennleiters bzw. der Streckenposten) sind unanfechtbar und können ausschließlich durch eingebrachten Protest berufen werden.
Die Sportkommissäre überwachen die Einhaltung der Bestimmungen des Reglements. Sie sind nicht nur aufgrund korrekt eingebrachter Proteste, sondern auch aufgrund von Hinweisen anderer Funktionäre befugt, einzuschreiten und Entscheidungen zu treffen.
Die Sportkommissare sind ermächtigt, in allen Fällen, die nicht im Reglement bzw. in der Ausschreibung vorgesehen sind, zu entscheiden.
TECHNISCHER KOMMISSÄR
Jedes Wettbewerbsfahrzeug
wird von mindestens einem technischen Kommissär vor dem Training abgenommen.
Er überprüft weiters während des gesamten Rennverlaufes die Einhaltung der
Punkte 1 bis 12 der Sicherheitsvorschriften für den Fahrer.
Es darf kein Fahrzeug ohne technische Abnahme zur Besichtigung oder zum freien
Training fahren!
Interessensvertretung der Teams
Die Größe der Veranstaltung machte es notwendig eine Fahrervertretung zu schaffen! Die Fahrervertreter werden dann versuchen die Wünsche und Anliegen den Veranstalter zu unterbreiten.
Zu erreichen sind alle Fahrervertreter unter
vertreter@traktorrennen.at oder für die zutreffende Klasse-
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Klasse 1 |
Patrick Koppensteiner |
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Klasse 2 |
Erwin Sprinzl |
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Klasse 3 |
Herbert Scherzer |
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Klasse 4 |
Erwin Schandl |
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Klasse 5 |
Gerhard Schuster |
Nähere Informationen
findet man auch auf der eigenen Seite der
Teamgewerkschaft
Wir freuen uns bereits auf zahlreiche Anregungen!
Die Fahrergewerkschaft
ALLGEMEINES
Anmeldung
Maximale Teilnehmerzahl 95 Teams!
Die Anmeldegebühr bis zum 30.06.2010 beträgt € 180,- und für alle nicht ÖsterreicherInnen € 130,-. Bei allen späteren Anmeldungen beträgt die Gebühr € 250,-. In der Anmeldegebühr sind Eintrittsbänder für die Fahrer und max. 4 Stk. Eintrittsbänder für Mechaniker, sowie die Versicherung für Fahrer inkludiert.
Ab Bezahlung der Startgebühr wird das Team freigeschaltet und kann sich selbständig auf der Homepage am Boxenplan des Fahrerlagers einen Boxenplatz reservieren. Dazu ist die Registrierung der Teamadministration Bedingung (Benutzername und Kennwort). Bei evt. Änderungswünschen diesbezüglich ist mit den betroffenen Teams Kontakt aufzunehmen und obliegt nicht dem Veranstalter.
Bei der Anmeldung vor Ort sind zusätzlich von jedem Team € 200,- Kaution zu hinterlegen. Davon werden nach der Abmeldung die Dieselkosten abgezogen. Die Abmeldung hat am Sonntag bis 16.00 Uhr zu erfolgen, andernfalls behält der Veranstalter die Kaution für sich.
Jede Klasse/Gruppe erhält das Hanfblatt in Bronze, Silber und Gold
Die Rundstrecke ist ca.
5,450 km lang und ca. ¼ dieser Distanz ist Schotterstraße.
Werbung in der Box durch Teams ist nur am Traktor und am Servicebus erlaubt.
Gerüstbauten und Ähnliches sind verboten.
Die Boxen im Fahrerlager sind bis spätestens Freitag 12.00 Uhr zu beziehen.
Die technische Abnahme wird am Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr durchgeführt.
Das fahren mit ATV (Quad, Pocket Bike, etc) und Motorräder ist im Fahrerlager verboten.
Änderungen
vorbehalten!
Der Veranstalter
(Traktor-Oldtimer-Club Reingers)